Category Archives: Baurecht

08Dez/23

So teuer wird die Klimaneutralität für Berlin

Die Berliner Volksbank als eine der größte Genossenschaftsbanken hat eine Studie erstellt, wie teuer die Ertüchtigung von Berliner Bestandsgebäuden zum Erreichen der Klimaneutralität wird. 27% des Berliner Bestandes müsste saniert oder in der Heizungsart umgebaut werden, um die Energieeffizienzklasse D zu erreichen. Kalkuliert man Altbauten vor 1949 dazu, wären es gar 45%. Die errechnete Gesamtsumme beläuft sich auf ca. 41,3 Milliarden EUR, was umgerechnet rund 363 EUR pro Quadratmeter ausmacht.

Welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, kann anhand der Studie herausgefunden werden.

Den lesenswerten Bericht samt Studie finden Sie auf dieser Webseite:
https://www.berliner-volksbank.de/firmenkunden/business-spot-magazin/immobilien-und-erneuerbare-energien/so-teuer-wird-klimaneutralitaet.html

Quelle: Berliner Volksbank

 

 

30Sep/23

Erweiterter Kündigungsschutz bei Umwandlung

Ist nach der Wohnungsüberlassung Wohneigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, kann sich der Erwerbende auf berechtigte Interessen (Eigenbedarf und Hinderung an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung) erst nach Ablauf der Kündigungssperrfrist berufen (§ 577a Abs. 1 BGB).

Bis zum 30.09.2023 gilt aufgrund der Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13. August 2013 (GVBl. Seite 488) für ganz Berlin eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren nach Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung und anschließender Veräußerung. Dieser Schutz wird ab dem 1.10.2023 für weitere zehn Jahre aufgrund der neuen Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13. Juni 2023 (GVBl. Seite 228) fortgeführt.

Die Jahresfrist des erweiterten Kündigungsschutzes beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten Veräußerung der umgewandelten Wohnung und der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Quelle: Land Berlin

25Sep/23

Berlin Neukölln macht wieder Vorkaufsrecht geltend

Der Bezirk Berlin-Neukölln hat im eigenen Bezirk in der Weichselstraße 52 ein gesetzliches Vorkaufsrecht geltend gemacht. Ursprünglich wurde durch das BVerwG geurteilt, dass ein Vorkaufsrecht nicht allein dadurch begründet werden kann, dass der Wechsel des Eigentums eine Mieterhöhung zur Folge haben kann, wohl aber, wenn sich das Gebäude in einem „so mangelhaften Zustand“ befindet, dass das Land oder die Kommune per Vorkaufsrecht eingreifen muss.

In der Pressemitteilung heißt es hierzu:

Das Bezirksamt Neukölln hat sein Vorkaufsrecht für das Haus Weichselstraße 52 ausgeübt. Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft STADT UND LAND soll das Haus mit 21 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten übernehmen. Der ursprüngliche Käufer hat die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung mit dem Bezirk abgelehnt, kann diese aber noch bis zum Fristende abgeben.

Es handelt sich um die erste Ausübung eines solchen Vorkaufsrechts, seit das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 09.11.2021 die bis dahin übliche und von Vorinstanzen bestätigte Vorkaufspraxis für unrechtmäßig erklärt hat. Mit dem Urteil ist die Zahl der Fälle, in denen das Vorkaufsrecht noch ausgeübt werden kann, stark eingeschränkt worden – nämlich auf Objekte mit Missständen und Mängeln oder solche mit überwiegendem Leerstand. Das Bezirksamt Neukölln hat ein Konzept für die Ausübung des Vorkaufsrechts bei diesen sogenannten Problemimmobilien entwickelt und konnte es nun anwenden.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr: „Ich freue mich mit den Mieter:innen über die Ausübung des Vorkaufsrechts. Die letzten Wochen und Monate waren eine anstrengende Zeit. Mein Dank gilt den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für Finanzen, der STADT UND LAND sowie allen am Verfahren Beteiligten. Die Ausübung ist allerdings in erster Linie den engagierten Kolleg:innen im Stadtentwicklungsamt zu verdanken, die jene kleinen Spielräume genutzt haben, die uns das Gesetz noch gibt.

Der Staat muss eingreifen können, wenn Mietshäuser den Eigentümer wechseln und allen völlig klar ist, dass aus bezahlbaren Wohnungen in ein paar Jahren möblierte Appartements mit befristeten Mietverträgen gemacht werden. Wir dürfen nicht nur zuschauen, wenn sich im Bestand nach und nach kein Normalverdiener und keine Normalverdienerin mehr eine Wohnung leisten kann. Deshalb muss die Bundesregierung handeln und das Mietrecht reformieren sowie den Kommunen wieder ein Vorkaufsrecht an die Hand geben, das nicht nur bei kaputten und leeren Häusern greift.“

Quelle: Land Berlin

24Feb/21

Das neue „Umwandlungsverbot“

Das klassiche Aufteilungsgeschäft erfährt neue Hürden. Ein neues Gesetz zur Aufteilung von Mehrfamilienhäusern oder Wohn- und Geschäftshäusern kann bereits im März 2021 in Kraft treten. Das Gesetz soll vor Verdrängung von Mietern schützen. Der IVD schreibt hierzu:

In das Baugesetzbuch (BauGB) soll durch das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetzes eine Reglung eingefügt werden, durch die die Aufteilung von bestehenden Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt wird.

Die 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag wird voraussichtlich in der kommenden Woche stattfinden. Möglicherweise wird das Gesetz bereits im März in Kraft treten.

Wer vorhat, seine Immobilie in Eigentumswohnungen aufzuteilen, muss sich daher beeilen. Die Regelung gilt nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die von der jeweiligen Landesregierung durch eine Verordnung als solche bestimmt sind. Zwar wird die Vorschrift erst wirksam, wenn die Landesregierung die entsprechend Verordnung erlassen hat. In diesem Augenblick tritt jedoch eine Grundbuchsperre in Kraft. Denn nach § 250 Abs. 5 BauGB – E darf das Grundbuchamt die Eintragungen in das Grundbuch nur vornehmen, wenn ihm die Genehmigung nachgewiesen ist. Es nützt also nichts, wenn man vor Erlass der Verordnung die Teilungserklärung und Eintragungsbewilligung beim Grundbuchamt eingereicht hat. Geschützt ist man erst, wenn das Grundbuchamt die Eintragung vor Erlass der Verordnung vorgenommen hat.

06Mai/19

Mietenwahnsinn, der eigentlich Politikwahnsinn ist

Auf der Webseite „Volks-Immobilie“ wurde kürzlich ein Artikel veröffentlicht, der die derzeitige Preismisere bei Mieten, aber auch beim Erwerb von Wohneigentum, verdeutlicht. Im Gegensatz zu den oft in der Presse publizierten Meinungen, liegt der derzeitige Anstieg an der hohen Nachfrage nach Wohnraum bei gleichzeitig knappen Angebot. Eine Senkung von Mieten oder Kaufpreis auf ein relativ normales Niveau, kann nur durch die Schaffung von Wohnraum und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren erzielt werden.

Den Artikel können Sie hier öffnen.

03Apr/19

Erweiterung der Milieuschutzgebiete auf ganz Nord-Neukölln

Mehr Mieterschutz für Neukölln, titelte die Berliner Morgenpost in der Ausgabe vom 3.4.2019, die auf einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in ihrer letzten Sitzung Bezug nimmt.

Seit Ende März gehören auch alle Wohnungen nördlich des Volksparks Hasenheide sowie das Gebiet zwischen Rollberg-, Werbellin- und Thomasstraße zur Milieuschutzverordnung. Damit steht nun der gesamte bebaute Norden des Bezirks – also das gesamte Gebiet nördlich des S-Bahn-Rings – unter Milieuschutz. Die neu hinzugekommenen Straßenzüge gehören zu den bereits bestehenden Milieuschutzgebieten Donaustraße/ Flughafenstraße sowie Körnerpark.

Einen Überblick der derzeitigen Milieschutzgebiete erhalten Sie hier.

01Feb/18

Der EZB-Leitzins

Der Leitzins der EZB

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Allgemein

Seit dem 10.03.2016 hat der Leitzins im Euroraum sein Rekordtief von 0 % erreicht.

Das Hauptziel der EZB ist eine Erhöhung der Inflationsrate auf ca. 2%. Solange dieses Ziel nicht erreicht ist, wird nach jüngster Aussage von EZB-Chef Mario Draghi eine Erhöhung in absehbarer Zeit nicht stattfinden.

Wie bedingt der Leitzins die Baufinanzierung

Die Baufinanzierung ist in aller Regel nicht direkt vom Leitzins abhängig, sondern wird indirekt von ihr beeinflusst. Der Leitzins beeinflusst in aller Regel kurzfristige Finanzprodukte, wie beispielsweise Dispokredite und Tagesgeld. Somit ist in erster Linie der Sparer von einem niedrigen Leitzins betroffen. Gleichzeitig jedoch, bedingt durch Angebot und Nachfrage am Kapitalmarkt, beeinflusst der niedrige Leitzins indirekt auch die langfristigen Finanzierungsprodukte wie bspw. Staatsanleihen und eben auch die Baufinanzierung, die meist für zehn Jahre oder länger abgeschlossen wird. Hierdurch entstehen derzeit günstige Konditionen und Finanzierungslösungen für die Finanzierung von Immobilien.

Eine Erhöhung des Leitzinses ist derzeit noch nicht in Sicht. Experten erwarten jedoch eine vorsichtige Erhöhung zum Ende des Jahres 2018 / Anfang 2019.

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30Jan/18

Milieuschutzgebiete in Berlin

Milieuschutz in Berlin

Milieuschutzgebiete oder Erhaltungsgebiete

Milieuschutzgebiete oder auch Erhaltungsgebiete werden durch Satzung nach den §§172 BauGB erlassen. Eine interaktive Mappe mit den in Berlin bereits festgeschriebenen Milieuschutzgebieten können Sie unten einsehen. Die Aufstellung eines Erhaltungssatzes erfolgt in der Regel:

  1. die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt
  2. den sogenannten Milieuschutz, also den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung oder
  3. die Unterstützung städtebaulicher Umstrukturierungen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Erhaltungssatzung

Für Investoren bedeutet dies normalerweise, dass eine Aufteilung in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten für einen bestimmten Zeitraum (meist vorerst zehn Jahre) nicht möglich ist.

Folgende Milieuschutzgebiete (oder auch soziale Erhaltungsgebiete) bestehen in Berlin:

Quelle: IHK Berlin