Category Archives: Berlin

08Dez/23

So teuer wird die Klimaneutralität für Berlin

Die Berliner Volksbank als eine der größte Genossenschaftsbanken hat eine Studie erstellt, wie teuer die Ertüchtigung von Berliner Bestandsgebäuden zum Erreichen der Klimaneutralität wird. 27% des Berliner Bestandes müsste saniert oder in der Heizungsart umgebaut werden, um die Energieeffizienzklasse D zu erreichen. Kalkuliert man Altbauten vor 1949 dazu, wären es gar 45%. Die errechnete Gesamtsumme beläuft sich auf ca. 41,3 Milliarden EUR, was umgerechnet rund 363 EUR pro Quadratmeter ausmacht.

Welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, kann anhand der Studie herausgefunden werden.

Den lesenswerten Bericht samt Studie finden Sie auf dieser Webseite:
https://www.berliner-volksbank.de/firmenkunden/business-spot-magazin/immobilien-und-erneuerbare-energien/so-teuer-wird-klimaneutralitaet.html

Quelle: Berliner Volksbank

 

 

25Sep/23

Berlin Neukölln macht wieder Vorkaufsrecht geltend

Der Bezirk Berlin-Neukölln hat im eigenen Bezirk in der Weichselstraße 52 ein gesetzliches Vorkaufsrecht geltend gemacht. Ursprünglich wurde durch das BVerwG geurteilt, dass ein Vorkaufsrecht nicht allein dadurch begründet werden kann, dass der Wechsel des Eigentums eine Mieterhöhung zur Folge haben kann, wohl aber, wenn sich das Gebäude in einem „so mangelhaften Zustand“ befindet, dass das Land oder die Kommune per Vorkaufsrecht eingreifen muss.

In der Pressemitteilung heißt es hierzu:

Das Bezirksamt Neukölln hat sein Vorkaufsrecht für das Haus Weichselstraße 52 ausgeübt. Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft STADT UND LAND soll das Haus mit 21 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten übernehmen. Der ursprüngliche Käufer hat die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung mit dem Bezirk abgelehnt, kann diese aber noch bis zum Fristende abgeben.

Es handelt sich um die erste Ausübung eines solchen Vorkaufsrechts, seit das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 09.11.2021 die bis dahin übliche und von Vorinstanzen bestätigte Vorkaufspraxis für unrechtmäßig erklärt hat. Mit dem Urteil ist die Zahl der Fälle, in denen das Vorkaufsrecht noch ausgeübt werden kann, stark eingeschränkt worden – nämlich auf Objekte mit Missständen und Mängeln oder solche mit überwiegendem Leerstand. Das Bezirksamt Neukölln hat ein Konzept für die Ausübung des Vorkaufsrechts bei diesen sogenannten Problemimmobilien entwickelt und konnte es nun anwenden.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr: „Ich freue mich mit den Mieter:innen über die Ausübung des Vorkaufsrechts. Die letzten Wochen und Monate waren eine anstrengende Zeit. Mein Dank gilt den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für Finanzen, der STADT UND LAND sowie allen am Verfahren Beteiligten. Die Ausübung ist allerdings in erster Linie den engagierten Kolleg:innen im Stadtentwicklungsamt zu verdanken, die jene kleinen Spielräume genutzt haben, die uns das Gesetz noch gibt.

Der Staat muss eingreifen können, wenn Mietshäuser den Eigentümer wechseln und allen völlig klar ist, dass aus bezahlbaren Wohnungen in ein paar Jahren möblierte Appartements mit befristeten Mietverträgen gemacht werden. Wir dürfen nicht nur zuschauen, wenn sich im Bestand nach und nach kein Normalverdiener und keine Normalverdienerin mehr eine Wohnung leisten kann. Deshalb muss die Bundesregierung handeln und das Mietrecht reformieren sowie den Kommunen wieder ein Vorkaufsrecht an die Hand geben, das nicht nur bei kaputten und leeren Häusern greift.“

Quelle: Land Berlin

15Apr/21

Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz

Viele Experten haben im Voraus davor gewarnt, nun ist es amtlich. Das Bundesverfassungsgericht hat am frühen Donnerstagmorgen des 15.04.2021 über die Normenkontrollklage von Union und FDP entschieden, dass das Land Berlin nicht befugt ist, Gesetze zu erlassen, die die Miethöhe regeln.

Mehr hierzu erfahren Sie auch im folgenden Tagesspiegelartikel.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bundesverfassungsgericht-hat-entschieden-berliner-mietendeckel-verstoesst-gegen-das-grundgesetz-und-ist-nichtig/27096414.html

12Apr/21

Nachzahlungen der Miete wenn der Mietendeckel kippt

Oft wurde bereits in den Medien das Thema angesprochen: Was passiert, wenn der Mietendeckel kippt? Tatsache ist, dass der Vermieter gegenüber Mietern, die ihre Miete „gedeckelt“ haben, einen Nachzahlungsanspruch geltend machen kann. Mieter, die dem nicht nachkommen (können) verlieren im schlimmsten Fall ihre Wohnung.

Nach einem Bericht der Berliner Morgenpost, legen nur 41 % der Mieter, die diesen Anspruch geltend gemacht haben, das Geld für den Fall der Fälle zurück, dass sie s ggf. nachzahlen müssen. Der Rest vertraut hingegen auf den Bestand des Mietendeckels (siehe hier).

Einen ausführlichen Artikel zum Thema hat die Berliner Zeitung veröffentlicht. „Wer sich nur auf den Mietendeckel verlässt, läuft Gefahr, die gesamte Mietendeckelersparnis zurückzahlen zu müssen, wenn dieser vom Bundesverfassungsgericht im Sommer 2021 gekippt werden sollte“, warnt Daniel Halmer, der Geschäftsführer von Conny. „Wer dann die Ersparnis nicht an den Vermieter zurückzahlen kann, ist im Mietrückstand und kann im schlimmsten Fall seine Wohnung verlieren.“ Den gesamten Artikel können Sie hier lesen.

24Feb/21

Absehbare Folgen des Mietendeckels

Wer in einer Stadt wie Berlin auf Wohnungssuche ist, wird es nicht leicht haben. Seit Einführung des Mietendeckels sind Angebote in den Immobilienportalen signifikant gesunken. Gleichzeitig sind auch leicht sinkende Mieten zu verzeichnen, die aber nicht unbedingt auf die Einführung des Mietendeckels, sondern auf Verschärfungen der Mietpreisbremse zurückzuführen sind.

Einen kurzen Einblick liefert ein Artikel aus dem RBB:
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/02/berlin-mietendeckel-ein-jahr-wohnen-mieten.html

 

24Feb/21

Das neue „Umwandlungsverbot“

Das klassiche Aufteilungsgeschäft erfährt neue Hürden. Ein neues Gesetz zur Aufteilung von Mehrfamilienhäusern oder Wohn- und Geschäftshäusern kann bereits im März 2021 in Kraft treten. Das Gesetz soll vor Verdrängung von Mietern schützen. Der IVD schreibt hierzu:

In das Baugesetzbuch (BauGB) soll durch das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetzes eine Reglung eingefügt werden, durch die die Aufteilung von bestehenden Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt wird.

Die 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag wird voraussichtlich in der kommenden Woche stattfinden. Möglicherweise wird das Gesetz bereits im März in Kraft treten.

Wer vorhat, seine Immobilie in Eigentumswohnungen aufzuteilen, muss sich daher beeilen. Die Regelung gilt nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die von der jeweiligen Landesregierung durch eine Verordnung als solche bestimmt sind. Zwar wird die Vorschrift erst wirksam, wenn die Landesregierung die entsprechend Verordnung erlassen hat. In diesem Augenblick tritt jedoch eine Grundbuchsperre in Kraft. Denn nach § 250 Abs. 5 BauGB – E darf das Grundbuchamt die Eintragungen in das Grundbuch nur vornehmen, wenn ihm die Genehmigung nachgewiesen ist. Es nützt also nichts, wenn man vor Erlass der Verordnung die Teilungserklärung und Eintragungsbewilligung beim Grundbuchamt eingereicht hat. Geschützt ist man erst, wenn das Grundbuchamt die Eintragung vor Erlass der Verordnung vorgenommen hat.

03Mrz/20

Der Mietendeckel in Berlin

Der Mietendeckel in Berlin ist beschlossene Sache. Das Verfassungsgericht muss nun klären, ob das verabschiedete und in Kraft getretene Gesetz nun verfassungsgemäß ist. Unabhängig von der juristischen Wertung dieses Gesetzes, hat Christoph Meyer einen Kommentar im Handelsblatt veröffentlicht, der die „Neiddebatte“ in Berlin zu den Themen der Deckelung von Mieten und Enteignungen von Wohnugsunternehmen beschreibt. Der Link ist folgender: https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/gastkommentar-der-berliner-mietendeckel-wir-stecken-inmitten-einer-neiddebatte/25143048.html?ticket=ST-2106079-faUoGtVNKdpoCHPA25D5-ap3

06Mai/19

Mietenwahnsinn, der eigentlich Politikwahnsinn ist

Auf der Webseite „Volks-Immobilie“ wurde kürzlich ein Artikel veröffentlicht, der die derzeitige Preismisere bei Mieten, aber auch beim Erwerb von Wohneigentum, verdeutlicht. Im Gegensatz zu den oft in der Presse publizierten Meinungen, liegt der derzeitige Anstieg an der hohen Nachfrage nach Wohnraum bei gleichzeitig knappen Angebot. Eine Senkung von Mieten oder Kaufpreis auf ein relativ normales Niveau, kann nur durch die Schaffung von Wohnraum und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren erzielt werden.

Den Artikel können Sie hier öffnen.

03Apr/19

Erweiterung der Milieuschutzgebiete auf ganz Nord-Neukölln

Mehr Mieterschutz für Neukölln, titelte die Berliner Morgenpost in der Ausgabe vom 3.4.2019, die auf einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in ihrer letzten Sitzung Bezug nimmt.

Seit Ende März gehören auch alle Wohnungen nördlich des Volksparks Hasenheide sowie das Gebiet zwischen Rollberg-, Werbellin- und Thomasstraße zur Milieuschutzverordnung. Damit steht nun der gesamte bebaute Norden des Bezirks – also das gesamte Gebiet nördlich des S-Bahn-Rings – unter Milieuschutz. Die neu hinzugekommenen Straßenzüge gehören zu den bereits bestehenden Milieuschutzgebieten Donaustraße/ Flughafenstraße sowie Körnerpark.

Einen Überblick der derzeitigen Milieschutzgebiete erhalten Sie hier.