Category Archives: Deutschland

24Feb/21

Das neue „Umwandlungsverbot“

Das klassiche Aufteilungsgeschäft erfährt neue Hürden. Ein neues Gesetz zur Aufteilung von Mehrfamilienhäusern oder Wohn- und Geschäftshäusern kann bereits im März 2021 in Kraft treten. Das Gesetz soll vor Verdrängung von Mietern schützen. Der IVD schreibt hierzu:

In das Baugesetzbuch (BauGB) soll durch das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetzes eine Reglung eingefügt werden, durch die die Aufteilung von bestehenden Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt wird.

Die 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag wird voraussichtlich in der kommenden Woche stattfinden. Möglicherweise wird das Gesetz bereits im März in Kraft treten.

Wer vorhat, seine Immobilie in Eigentumswohnungen aufzuteilen, muss sich daher beeilen. Die Regelung gilt nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die von der jeweiligen Landesregierung durch eine Verordnung als solche bestimmt sind. Zwar wird die Vorschrift erst wirksam, wenn die Landesregierung die entsprechend Verordnung erlassen hat. In diesem Augenblick tritt jedoch eine Grundbuchsperre in Kraft. Denn nach § 250 Abs. 5 BauGB – E darf das Grundbuchamt die Eintragungen in das Grundbuch nur vornehmen, wenn ihm die Genehmigung nachgewiesen ist. Es nützt also nichts, wenn man vor Erlass der Verordnung die Teilungserklärung und Eintragungsbewilligung beim Grundbuchamt eingereicht hat. Geschützt ist man erst, wenn das Grundbuchamt die Eintragung vor Erlass der Verordnung vorgenommen hat.

06Mai/19

Mietenwahnsinn, der eigentlich Politikwahnsinn ist

Auf der Webseite „Volks-Immobilie“ wurde kürzlich ein Artikel veröffentlicht, der die derzeitige Preismisere bei Mieten, aber auch beim Erwerb von Wohneigentum, verdeutlicht. Im Gegensatz zu den oft in der Presse publizierten Meinungen, liegt der derzeitige Anstieg an der hohen Nachfrage nach Wohnraum bei gleichzeitig knappen Angebot. Eine Senkung von Mieten oder Kaufpreis auf ein relativ normales Niveau, kann nur durch die Schaffung von Wohnraum und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren erzielt werden.

Den Artikel können Sie hier öffnen.

04Dez/18

Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf

Derzeit prüft der Gesetzgeber eine Ausweitung des Bestellerprinzips auch auf den Verkauf. Demnach soll der Verkäufer die Courtage zahlen und der Käufer – so erhofft man sich – entlastet werden.

Ob diese Maßnahme sinnvoll ist, ist eher fraglich. Die hohen Kosten sind auf die derzeitig hohe Nachfrage nach Wohnraum zurückzuführen. Dabei würde sowohl die Abwälzung der Zahlung der Courtage auf den Verkäufer, als auch eine Senkung der Grunderwerbssteuer derzeit keinen signifikaten Unterschied bringen.

In der Immobilienzeitung hat Herr Nedjelko Prodanovic hierzu einen Kommentar verfasst, der lesenswert ist.

Zu lesen hier: https://www.immobilien-zeitung.de/148906/preistreiber-nebenkosten

30Jan/18

Milieuschutzgebiete in Berlin

Milieuschutz in Berlin

Milieuschutzgebiete oder Erhaltungsgebiete

Milieuschutzgebiete oder auch Erhaltungsgebiete werden durch Satzung nach den §§172 BauGB erlassen. Eine interaktive Mappe mit den in Berlin bereits festgeschriebenen Milieuschutzgebieten können Sie unten einsehen. Die Aufstellung eines Erhaltungssatzes erfolgt in der Regel:

  1. die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt
  2. den sogenannten Milieuschutz, also den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung oder
  3. die Unterstützung städtebaulicher Umstrukturierungen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Erhaltungssatzung

Für Investoren bedeutet dies normalerweise, dass eine Aufteilung in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten für einen bestimmten Zeitraum (meist vorerst zehn Jahre) nicht möglich ist.

Folgende Milieuschutzgebiete (oder auch soziale Erhaltungsgebiete) bestehen in Berlin:

Quelle: IHK Berlin 

30Jan/18

Maklerprovisionen in Deutschland

Maklerprovisionen in Deutschland

Wie hoch sind die Provisionen in Deutschland?

In Deutschland gelten unterschiedliche Provisionssätze. Zudem teilen in manchen Bundesländern sowohl Käufer als auch Verkäufer die Provision. Anhand der Tabelle können sie die ortsüblichen Provisionssätze ermitteln. Die Werte in Klammern stellen die Provision inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer dar.

Bundesland Maklerprovision gesamt Anteil Verkäufer Anteil Käufer
Baden-Württemberg 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Bayern 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Berlin 6,00 % (7,14) 0,00 % (0,00) 6,00 % (7,14)
Brandenburg 6,00 % (7,14) 0,00 % (0,00) 6,00 % (7,14)
Bremen 5,00 % (5,95) 0,00 % (0,00) 5,00 % (5,95)
Hamburg 5,25 % (6,25) 0,00 % (0,00) 5,25 % (6,25)
Hessen 5,00 % (5,95) 0,00 % (0,00) 5,00 % (5,95)
Mecklenburg-Vorpommern 5,00 % (5,95) 2,00 % (2,38) 3,00 % (3,57)
Niedersachsen 6,00 % (7,14)
oder 4,00 % (4,76)
bis 5,00 % (5,95)
3,00 % (3,57)
oder 0,00 % (0,00)
3,00 % (3,57)
oder 4,00 % (4,76)
bis 5,00 % (5,95)
Nordrhein-Westfalen 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Rheinland-Pfalz 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Saarland 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Sachsen 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Sachsen-Anhalt 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Schleswig-Holstein 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Thüringen 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)