Der Koalitionsvertrag 2025 und seine Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Fernsehturm

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD wurde am 09.04.2025 vorgestellt.
Seit Beginn der Beratungen zwischen den beiden Parteien, wurde viel über Veränderungen „spekuliert“, insbesondere über die „Spekulationssteuer.“

Anbei eine kurze Einwertung des Präsidenten Dirk Wohltorf des IVD Berlin, Brandenburg zu den Auswirkungen des Koalitionsvertrages auf den Immobiliensektor (vom 10.04.2025): […]

  • Eine Versteuerung der Veräußerungsgewinne bei vermieteten Wohnimmobilien wird es auch nach zehn Jahren nicht geben.
  • Die Kappungsgrenzen im Mietrecht werden nicht weiter abgesenkt.
  • Die Länderöffnungsklausel zur Einführung eines Mietendeckels nach Berliner Vorbild hat es nicht in die Endfassung des Koalitionsvertrages geschafft.
  • Das Gebäudeenergiegesetz (sog. Heizungsgesetz) wird runderneuert und soll einfacher, flexibler und technologieoffener werden.
  • Der EH55-Standard soll zeitlich befristet für bereits vor Auslaufen der Förderung genehmigte Projekte wieder förderfähig werden.
  • Die Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie sollen ausgeschöpft werden.
  • Die Wohnungsbauförderung soll aus dem EU-Beihilferecht fallen, so dass mehr Geld auf nationaler Ebene zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Die Förderprogramme der KfW sollen vereinfacht werden.
  • Die Grundsteuer soll nicht auf den Vermieter umgelegt werden. […]

Es gibt jedoch auch Erschwerungen für den Immobilienmarkt, zu denen folgende Aspekte zählen: […]

  • Das Vorkaufsrecht für Kommunen in Milieuschutzgebieten soll gestärkt und der preislimitierte kommunale Vorkauf soll vereinfacht werden.
  • Das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten soll verlängert werden (bisher u.a. Berlin, Hamburg).
  • Die Mietpreisbremse soll in angespannten Wohnungsmärkten um vier Jahre verlängert werden und die Nicht-Einhaltung möglicherweise mit einem Bußgeld bewehrt werden.
  • § 5 WiStG soll präzisiert werden (Umsetzung § 5 WiStG und Bußgeld Mietpreisbbremse soll zuvor von einer Expertengruppe behandelt werden).
  • In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmieten bei der Wohnraumvermietung sowie möblierte und Kurzzeitvermietungen einer erweiterten Regulierung unterworfen werden.

Tendenziell positiv, aber zu unbestimmt, um sie abschließend bewerten zu können, sind folgende Ankündigungen:

  • Zur Wohneigentumsbildung für Familien („Starthilfe Wohneigentum“), zur Neubauförderung und zur Sanierung bestehenden Wohnraums sollen steuerliche Maßnahmen verbessert, eigenkapitalersetzende Maßnahmen geschaffen und die Übernahme von staatlichen Bürgschaften für Hypotheken geprüft werden.
  • Wer günstig vermietet, soll steuerlich belohnt werden. […]