Derzeit prüft das Bundesjustizministerium die Einführung des Bestellerprinzips auch beim Kauf von Wohnimmobilien. Die ökonomische Sichtweise ist umstritten, der IVD spricht sich hiergegen aus, da die Kosten vom Verkäufer aufgeschlagen werden könnten ein der Kaufpreis schlichtweg intransparent wird. Die jurisitische Sichtweise hat Dr. Rainer Burbulla von der IRE|BS Immobilienakadamie kommentiert: https://www.irebs-immobilienakademie.de/aktuelles-bei-irebs/irebs-standpunkt/irebs-standpunkt-nr-74/