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03Mrz/20

Der Mietendeckel in Berlin

Der Mietendeckel in Berlin ist beschlossene Sache. Das Verfassungsgericht muss nun klären, ob das verabschiedete und in Kraft getretene Gesetz nun verfassungsgemäß ist. Unabhängig von der juristischen Wertung dieses Gesetzes, hat Christoph Meyer einen Kommentar im Handelsblatt veröffentlicht, der die „Neiddebatte“ in Berlin zu den Themen der Deckelung von Mieten und Enteignungen von Wohnugsunternehmen beschreibt. Der Link ist folgender: https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/gastkommentar-der-berliner-mietendeckel-wir-stecken-inmitten-einer-neiddebatte/25143048.html?ticket=ST-2106079-faUoGtVNKdpoCHPA25D5-ap3

22Okt/19

Berliner Senat beschließt Mietendeckel

Am 22.10.2019 hat sich R2G einen Mietendeckel beschlossen. Hintergrund war der Senatsbeschluss zur Einführung eines Mietendeckels am 18.6.2019.

Die Einführung eines solchen Mietendeckels ist höchst umstritten. Juristen sehen hier zumindest hohe verfassungsrechtliche Bedenken.

Hierzu ein Artikel aus der Welt vom 22.10.2019

Die Deckelung der Miete scheint für Mieter zunächst als Entlastung zu wirken, schreckt aber gleichzeitig Investoren ab, in Berlin längst notwendigen Wohnraum zu schaffen.

Die Schaffung von Wohnraum ist aber notwendig, um die hohe Nachfrage zu stillen. Letztlich sind hohe Miet- und Kaufpreise derzeit auf die hohe Nachfrage bei vergleichsweise geringem Angebot zurückzuführen.

Weder ein Mietendeckel noch kontinuierliche Enteignungen im Land Berlin schaffen einen weiteren Quadratmeter Wohnraum.